
Wie funktioniert Prozessfinanzierung?
Finanziert die Allianz ProzessFinanz einen Prozess, so heisst das, sie bevorschusst die Kosten eines Prozesses und trägt das gesamte Verlustrisiko. Als Gegenleistung erhält die Allianz Prozessfinanzierung eine Erfolgsbeteiligung am Prozessergebnis.
Bevorschusst werden ausschliesslich die direkten und indirekten Kosten eines Prozesses. Rückzahlbar ist der Vorschuss nur aus einem positiven Prozessergebnis. Gewinnt der Anspruchsinhaber den Prozess, ist die Allianz Prozessfinanzierung am Nettoergebnis (Prozessergebnis nach Rückführung der Kosten) mit 30 % beteiligt. Bei einem Abschluss innerhalb von 6 Monaten reduziert sich die Erfolgsbeteiligung auf 20 %.
Prozessfinanzierung ist schliesslich auch eine Verlustgarantie. Verliert der Anspruchsinhaber wider Erwarten den Prozess, trägt die Allianz Prozessfinanzierung sämtliche Kosten des Prozesses.
Finanziert die Allianz ProzessFinanz einen Prozess, trägt sie sämtliche finanzielle Risiken für den Anspruchsinhaber.
Prozesskosten
Die Allianz ProzessFinanz finanziert:
- Anwaltskosten
- Gerichtskosten
- Bonitätsprüfung der Gegenpartei
- Kosten für Gutachten / Experten
- Übernahme von Vorschüssen / Kautionen
- weitere prozessbezogene Kosten
Aus dem Prozessergebnis nach einem Urteil oder Vergleich werden zuerst sämtliche Kosten zurückgeführt. Sollte das Prozessergebnis nicht sämtliche Kosten decken, trägt die Allianz Prozessfinanzierung den Verlust.
Beteiligung
Die Höhe der Erfolgsbeteiligung der Allianz ProzessFinanz richtet sich nach zeitlichen Kriterien. Sie beträgt aus realisierten Erlösen pauschal 30 %. Die Beteiligung errechnet sich aus dem zugeflossenen Prozessergebnis nach vorheriger Rückführung der für den Rechtsstreit entstandenen Kosten. Kann das Verfahren innerhalb von 6 Monaten nach Abschluss des Finanzierungsvertrages rechtskräftig abgeschlossen werden, ermässigt sich die Erfolgsbeteiligung der Allianz ProzessFinanz auf 20 %.