Allianz ProzessFinanz
 
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Voraussetzungen
Die Allianz ProzessFinanz finanziert ausschliesslich Aktiv-Prozesse.
Der Anspruch muss mindestens 300.000 CHF betragen. Bei tieferen Streitsummen können die Kosten eines Prozesses unter Umständen so hoch sein, dass sich eine Prozessfinanzierung für den Anspruchsinhaber nicht mehr lohnt. Prozessfinanzierung ist deshalb nur ab einer gewissen Mindesthöhe des Anspruches sinnvoll.
Die Bonität des Anspruchsgegners muss gesichert sein. Einen Prozess zu führen ist kein Selbstzweck. Ein gewonnener Prozess nützt nichts, wenn das Prozessergebnis aufgrund der mangelnden Zahlungsfähigkeit des Anspruchsgegners nicht erhältlich ist. Der Bonität des Anspruchsgegners kommt deshalb allerhöchste Bedeutung zu.
Die Allianz ProzessFinanz finanziert nur Prozesse mit überwiegenden Erfolgsaussichten. Finanziert werden Prozesse aus allen Rechtsgebieten. Der Anspruch muss in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht (Beweislage) durchsetzbar sein. Die Allianz ProzessFinanz finanziert unter diesen Bedingungen auch vorprozessuale Verhandlungen und Mediationen sowie Prozesse, welche bereits rechtshängig sind.
Bonität
Unser Partner Euler Hermes, eine Gesellschaft der Allianz Gruppe, verfügt als bedeutender Kreditversicherer über eine umfangreiche, laufend aktualisierte Datenbank. Falls Sie nicht genügend Informationen über die finanziellen Verhältnisse des Anspruchsgegners haben, können wir Ihnen helfen.
Rechtsgebiete
Die Allianz ProzessFinanz finanziert Prozesse aus allen Bereichen des Privatrechts und des öffentlichen Rechts. Dazu gehören beispielsweise Ansprüche aus
  • Vertrags-, Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Arbeitsrecht
  • Baurecht
  • Marken-, Urheber- und Patentrecht
  • Ehe- und Scheidungsrecht
  • Erbrecht
  • Sachenrecht
  • Haftpflichtrecht
  • Zwangsvollstreckungsrecht
Ausgeschlossen ist grundsätzlich kein Rechtsgebiet, jedoch erfolgt in jedem Einzelfall eine genaue Risikoprüfung.
Rechtslage
Die rechtliche Begründung des Anspruchs muss in Übereinstimmung mit herrschender Schweizer Rechtsprechung und Lehre sein. Die Allianz ProzessFinanz finanziert nur Prozesse, deren rechtliche Risiken überblickbar sind.
Beweislage
Recht haben bedeutet nicht unbedingt Recht bekommen. Entscheidend ist meist, ob sich ein (gerechtfertigter) Anspruch auch beweisen lässt. Nur dann kann er auch durchgesetzt werden. Es ist deshalb von grosser Bedeutung, dass Beweismittel wie Urkunden, Aufzeichnungen, Daten, Zeugen vorhanden und im Prozess tatsächlich verfügbar sind. Ohne überzeugende Beweismittel lässt sich ein Anspruch nur schwer durchsetzen.
 
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