
Erste Schritte zur Prozessfinanzierung
Sie haben einen gerechtfertigten Anspruch, zu dessen Durchsetzung Sie eine Finanzierung wünschen. Dann gehen Sie wie folgt vor:
1. Falls Sie noch nicht anwaltlich beraten sind, wenden Sie sich an einen Anwalt, legen Sie ihm die Angelegenheit dar und bitten Sie ihn, die Allianz ProzessFinanz zu kontaktieren. Die Prüfung Ihres Anspruchs durch uns ist in diesem Fall für Sie kostenlos.
2. Sie möchten uns Ihren Anspruch selbst zur Prüfung vorlegen. Kontaktieren Sie uns und wir schicken Ihnen einen Fragebogen und eine Bestätigung. Für die anschliessende Prüfung Ihres Anspruchs berechnen wir eine Pauschale von CHF 1.000.
Kommt es zum Abschluss eines Prozessfinanzierungsvertrages, erstattet Ihnen die Allianz ProzessFinanz die Pauschalgebühr zurück.
Lehnt die Allianz ProzessFinanz die Finanzierung ab, erhalten Sie ein begründetes Ablehnungsschreiben.
Prüfung
Es handelt sich zunächst um eine summarische Eingangsprüfung hinsichtlich Bonität des Anspruchsgegners, Sachverhalt und Rechtslage. Auf Basis dieser Prüfung entscheidet die Allianz ProzessFinanz, ob die Finanzierung des Anspruchs grundsätzlich in Frage kommt.
Kosten der Prüfung
Wird der Allianz ProzessFinanz der Anspruch durch einen Rechtsanwalt vorgelegt, hat damit bereits eine erste Prüfung stattgefunden. Unsere Eingangsprüfung erfolgt deshalb kostenlos. Legen Sie uns den Anspruch selbst zur Prüfung vor, berechnen wir eine Pauschale von 1.000 CHF, welche bei Unterzeichnung eines Prozessfinanzierungsvertrages zurückerstattet wird. Alle weiteren Prüfungen, zum Beispiel externe Gutachten, welche die Allianz ProzessFinanz für erforderlich hält, sind für den Anspruchsinhaber kostenlos.
Prozessfinanzierungsvertrag
Ist die Allianz ProzessFinanz nach Prüfung des Anspruchs grundsätzlich bereit, einen Prozess zu finanzieren, einigen sich der Anspruchsinhaber und die Allianz ProzessFinanz auf das weitere Vorgehen und schliessen einen Prozessfinanzierungsvertrag ab. Der Prozessfinanzierungsvertrag regelt das Verhältnis zwischen dem Anspruchsinhaber und der Allianz ProzessFinanz. So wird beispielsweise der genaue Umfang des zu finanzierenden Prozesses bezeichnet, die zu übernehmenden Kosten werden definiert und die Beteiligung der Allianz ProzessFinanz festgelegt.
Ablehnungsschreiben
Die Allianz ProzessFinanz finanziert Prozesse, sie betreibt jedoch keine Rechtsberatung. Sollte die Allianz ProzessFinanz die Finanzierung eines Prozesses im Einzelfall ablehnen, erläutert sie dem Anspruchsinhaber ihre Gründe, die zur Ablehnung geführt haben, jedoch nicht die Rechtslage an sich. Die Allianz ProzessFinanz garantiert nicht, dass ihre Überlegungen in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht in jedem Fall zutreffend sind.